
FAQ zu der neuen ePA
Ab Januar 2021 wird für Sie eine elektronische Patienankte eingeführt.
Hier die wichtigsten Informationen für Sie dazu
Was ist die ePA?
Welche Medikamente nimmt eine Patientin oder ein Patient, welche Vorerkrankungen gibt es, wie sind die Blutwerte, wie verliefen frühere Behandlungen? Viele dieser Informationen über unsere
Gesundheit stehen in den Aktenordnern unserer Arztpraxen. Gehen wir dann zu einem anderen Arzt, liegen viele dieser Informationen über uns nicht vor und Untersuchungen müssen wiederholt werden.
Damit machen wir Schluss. Ab 1. Januar 2021 können alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) ihrer Krankenkassen erhalten. Sie wird in drei Stufen eingeführt. Mitte 2021
können alle 70 Millionen Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung mit den knapp 200.000 niedergelassenen Ärzten, Therapeuten und Krankenhäusern verbunden sein.
Warum brauchen wir überhaupt eine ePA?
Je besser Ärztinnen und Ärzte sowie weitere Leistungserbringer die Krankengeschichte ihrer Patientinnen und Patienten nachvollziehen können, desto besser können sie die geeignete Behandlung
wählen. Hierfür stellt die elektronische Patientenakte (ePA) eine wichtige Informationsquelle dar. Die ePA vernetzt Versicherte mit Ärzten, Apotheken und Krankenhäusern. Viele bisher analog oder
in Papierform ablaufende Arbeitsschritte können durch die ePA digitalisiert und vereinfacht werden. Statt einer Lose-Blatt-Sammlung zuhause oder einzelnen Befunden in den Praxissystemen
verschiedener Praxen haben Arzt und Patient alle relevanten Dokumente auf einen Blick sicher verfügbar. So können belastende Mehrfachuntersuchungen vermieden werden.
Wann kommt die ePA?
Am 1. Januar 2021 wird die ePA eingeführt, in drei Phasen, die aufeinander aufbauen: Zum Start bieten die Krankenkassen ihren Versicherten eine App zum Download an, mit der diese Zugang zur
elektronischen Krankenakte bekommen. Damit können Versicherte ihren ePA-Zugang über ein Smartphone oder Tablet selbstständig nutzen. Zeitgleich beginnt eine Test- und Einführungsphase mit
ausgewählten Arztpraxen. In Phase 2 werden im 2. Quartal alle Ärztinnen und Ärzte mit der ePA verbunden. In Phase 3 zum 1.7.2021 müssen alle vertragsärztlich tätigen Leistungserbringer in der
Lage sein, die ePA zu nutzen und zu befüllen. In Krankenhäusern muss die ePA spätestens zum 1.1.2022 laufen.

Welche Funktionen biete die Handy-App?
Das Video dazu
Alles darüber zum Nachlesen unter:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/elektronische-patientenakte.html
Weitere Videos rund um die neue Patientenakte
https://www.gematik.de/mediathek/